Im Jahr 2018 wollen wir vom Tante Emma e.V. wieder eine Ausschüttung von Überschüssen vornehmen. Wir wollen helfen!

Zentral ist, dass jede Förderung einem der Satzungszwecke des Tante Emma e.V. entsprechen muss. Diese sind:

  • Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
  • Unterstützung von Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen
  • Begegnung und Völkerverständigung

 

Wer kann gefördert werden?

  • Gemeinnützige Vereine Antrag als PDF
  • Schulen oder sonstigen Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 S. 2 EstG erfüllen Antrag als PDF
  • Sonderförderung für konkrete soziale Projekte Antrag als PDF

 

Wie kann ich eine Förderung bekommen?

Einfach den Antrag ausfüllen und begründen, warum Sie, das Projekt, der Verein oder die Einrichtungen in den Genuss einer Förderung kommen sollten.

 

Abgabefrist:

Montag, 16. Juli 2018, 18 Uhr

Die Anträge können per Post eingereicht werden an:

Tante Emma e.V.

Bahnhofstr. 6, 85368 Moosburg

 

Oder via Mail an:

vorstand@tanteemma.org

Oder persönlich zu den Öffnungszeiten in der Begegnungsstätte abgeben!