Im Jahr 2017 wollen wir vom Tante Emma e.V. erstmals eine Ausschüttung von Überschüssen vornehmen. Wir wollen helfen!
Zentral ist, dass jede Förderung einem der Satzungszwecke des Tante Emma e.V. entsprechen muss. Diese sind:
- Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
- Unterstützung von Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen
- Begegnung und Völkerverständigung
Wer kann gefördert werden?
- Gemeinnützige Vereine (Antrag als PDF)
- Schulen oder sonstigen Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 S. 2 EstG erfüllen (Antrag als PDF)
- Sonderförderung für konkrete soziale Projekte (Antrag als PDF)
Wie kann ich eine Förderung bekommen?
Einfach den Antrag ausfüllen und begründen, warum Sie, das Projekt, der Verein oder die Einrichtungen in den Genuss einer Förderung kommen sollten.
Abgabefrist:
Dienstag, 19. Dezember 2017, 20 Uhr
Die Anträge können per Post eingereicht werden an:
Tante Emma e.V.
Bahnhofstr. 6, 85368 Moosburg
Oder via Mail an:
vorstand@tanteemma.org
Oder persönlich zu den Öffnungszeiten in der Begegnungsstätte abgeben!