Tante Emma hilft! Wir schütten unsere Überschüsse für gemeinnützige Zwecks aus.

Zentral ist, dass jede Förderung einem der Satzungszwecke des Tante Emma e.V. entsprechen muss. Diese sind:

  • Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
  • Unterstützung von Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen
  • Begegnung und Völkerverständigung
  • Umweltschutz

Wer kann gefördert werden?

  • Gemeinnützige Vereine Antrag als PDF
  • Schulen oder sonstigen Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 S. 2 EstG erfüllen Antrag als PDF
  • Sonderförderung für konkrete soziale Projekte Antrag als PDF

Wie kann ich eine Förderung bekommen?

Einfach den Antrag ausfüllen und begründen, warum Sie, das Projekt, der Verein oder die Einrichtungen in den Genuss einer Förderung kommen sollten.

Abgabefrist:

Die nächste Ausschreibung wird spätestens im Herbst 2024 erfolgen. Die genauen Antragsfristen werden hier zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Die Anträge können per Post eingereicht werden an:

Tante Emma e.V.

Bahnhofstr. 6, 85368 Moosburg

Oder via Mail an:

post[ät]johannes-becher.de

Oder persönlich zu den Öffnungszeiten in der Begegnungsstätte abgeben!